Besteuerung der Vereine

Vereinsbesteuerung 2026 – Neue Regeln. Neue Risiken. Neue Chancen.

Seit dem 01.01.2026 gelten für Vereine, gemeinnützige Organisationen und Verbände wesentliche steuerliche Neuerungen.
Gerade im Bereich der Gemeinnützigkeit, Mittelverwendung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Dokumentationspflichten haben sich die Anforderungen verschärft.

Viele Vorstände handeln ehrenamtlich – haften aber persönlich.

Hier ist professionelle Begleitung kein Luxus, sondern Schutz.


Was sich seit 01.01.2026 besonders geändert hat

✔ Erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten
✔ Verschärfte Prüfung der zeitnahen Mittelverwendung
✔ Anpassungen bei Zweckbetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
✔ Neue Transparenzanforderungen gegenüber Finanzverwaltung
✔ Digitalisierungspflichten bei Buchführung und Belegarchivierung

Fehler führen schneller als früher zu:

  • Verlust der Gemeinnützigkeit
  • Steuernachzahlungen
  • Haftungsrisiken für den Vorstand

Unsere Spezialisierung: Steuerliche Sicherheit für Vereine

Wir begleiten:

  • eingetragene Vereine (e.V.)
  • Fördervereine
  • Sport- und Kulturvereine
  • Stiftungen
  • gemeinnützige GmbHs (gGmbH)

Unsere Leistungen:

✔ Prüfung der Satzung auf Gemeinnützigkeitskonformität
✔ Trennung ideeller Bereich / Zweckbetrieb / wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
✔ Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen oder Jahresabschlüssen
✔ Vorbereitung auf Betriebsprüfungen
✔ Beratung des Vorstands zu Haftungsfragen
✔ Digitale Buchhaltungsprozesse mit DATEV


Warum Kanzlei Dallmann?

Vereinsbesteuerung ist kein „Nebenbei-Thema“.
Sie erfordert tiefes Verständnis der Abgabenordnung, der Gemeinnützigkeitsvorschriften und der praktischen Vereinsarbeit.

Wir verbinden steuerliche Präzision mit digitaler Prozessstruktur – damit Ihr Verein sich auf seinen Zweck konzentrieren kann.

Rechtssicher. Transparent. Zukunftsorientiert.


Vereinsarbeit lebt vom Engagement.
Wir sorgen dafür, dass sie steuerlich sicher bleibt.